Das Jahr 2025 bringt bedeutende Änderungen im österreichischen Steuerrecht mit sich. Für Steuerpflichtige ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Steuerlast, aber auch einige Herausforderungen, die es zu beachten gilt. In diesem umfassenden Artikel erläutern wir die wichtigsten Neuerungen und zeigen auf, wie Sie optimal davon profitieren können.
Erhöhung der Freibeträge
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anhebung verschiedener Freibeträge. Der Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2025 auf 12.816 Euro angehoben. Diese Erhöhung bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag komplett steuerfrei bleiben. Für Arbeitnehmer und Selbstständige mit geringem Einkommen stellt dies eine spürbare Entlastung dar.
Zusätzlich wurden die Freibeträge für Kinder erhöht. Pro Kind können nun 300 Euro jährlich zusätzlich geltend gemacht werden. Bei Familien mit mehreren Kindern summiert sich dies zu einem beachtlichen Betrag. Besonders interessant: Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab Januar 2025, sodass auch bereits getätigte Ausgaben berücksichtigt werden können.
Neue Absetzmöglichkeiten für Homeoffice
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Das Arbeiten von zu Hause ist zur Normalität geworden. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit erweiterten Absetzmöglichkeiten. Ab 2025 können Arbeitnehmer bis zu 1.200 Euro jährlich als Homeoffice-Pauschale geltend machen, ohne detaillierte Nachweise erbringen zu müssen.
Voraussetzung ist lediglich, dass an mindestens 26 Tagen im Jahr von zu Hause gearbeitet wurde. Bei intensiverer Homeoffice-Nutzung können sogar höhere Beträge abgesetzt werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. Dies umfasst Kosten für Arbeitszimmer, Büromöbel, technische Ausstattung und einen anteiligen Teil der Miet- oder Wohnkosten.
Optimierung bei Kapitalerträgen
Für Anleger gibt es ebenfalls positive Nachrichten. Der Sparer-Pauschbetrag wurde von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Ehepaare können sogar 2.000 Euro steuerfrei vereinnahmen. Dies gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten, auch wenn Ihre Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen. Die nachträgliche Rückforderung über die Steuererklärung ist zwar möglich, aber aufwendiger.
Änderungen bei der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wurde zum Januar 2025 deutlich angehoben. Berufspendler können nun zwischen 450 und 3.672 Euro jährlich steuerlich geltend machen, abhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.
Neu ist auch, dass die Pauschale automatisch an die Inflationsrate angepasst wird. Dies bedeutet, dass zukünftige Erhöhungen der Lebenshaltungskosten automatisch berücksichtigt werden, ohne dass der Gesetzgeber erneut tätig werden muss. Für Pendler ist dies eine wichtige Planungssicherheit.
Steuervorteile bei energetischer Sanierung
Der Klimaschutz spielt auch im Steuerrecht eine zunehmend wichtige Rolle. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohnimmobilien können Eigentümer ab 2025 bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, maximal jedoch 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.
Gefördert werden unter anderem die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch alter Fenster und Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese steuerliche Förderung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, was die Investition noch attraktiver macht.
Verschärfungen bei Auslandseinkünften
Während viele Änderungen zu einer Steuerentlastung führen, gibt es auch Verschärfungen. Besonders betroffen sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus dem Ausland. Die Meldepflichten wurden ausgeweitet, und bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Wer Einkünfte aus ausländischen Quellen bezieht, muss diese vollständig und korrekt deklarieren. Dies gilt auch für Zinserträge aus ausländischen Bankkonten, Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien oder Gewinne aus internationalen Kapitalanlagen. Die österreichischen Finanzbehörden haben den automatischen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden weiter ausgebaut.
Digitalisierung der Steuererklärung
Die Digitalisierung schreitet auch in der Steuerverwaltung voran. Ab 2025 ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen verpflichtend, die nicht von einem Steuerberater vertreten werden. Die Finanzämter bieten dafür eine benutzerfreundliche Online-Plattform an.
Der Vorteil: Viele Daten werden automatisch vorausgefüllt. Angaben von Arbeitgebern, Versicherungen und Banken fließen direkt in die Steuererklärung ein. Dies reduziert den Aufwand erheblich und minimiert Fehlerquellen. Zudem wird die Bearbeitung durch die Finanzämter beschleunigt, sodass Erstattungen schneller ausgezahlt werden können.
Praktische Tipps zur Umsetzung
Um von den Neuerungen optimal zu profitieren, empfehlen wir folgende Schritte: Erstens, überprüfen Sie Ihre bisherigen Steuerstrategien und passen Sie diese an die neuen Regelungen an. Zweitens, stellen Sie sicher, dass Sie alle Freibeträge und Pauschalen vollständig ausnutzen. Drittens, dokumentieren Sie alle absetzbaren Ausgaben sorgfältig.
Besonders bei größeren Investitionen wie energetischen Sanierungen oder umfangreichen Homeoffice-Einrichtungen lohnt es sich, im Vorfeld eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür sind übrigens ebenfalls steuerlich absetzbar und können sich durch die optimierte Steuergestaltung schnell amortisieren.
Fazit
Das Jahr 2025 bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Die Erhöhung der Freibeträge, erweiterte Absetzmöglichkeiten und Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen können zu spürbaren Entlastungen führen. Gleichzeitig ist es wichtig, die verschärften Meldepflichten zu beachten und alle Einkünfte korrekt zu deklarieren.
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